Keine Angst vor neuer DIN EN 16282-7 Einbau und Betrieb von stationären Feuerlöschanlagen
Seit Dezember 2017 ist die DIN EN 16282-7 sowie andere Teile als Weißdruck erhältlich und stellt somit die anerkannte eingeführte Regel der Technik dar, viele Vertriebsprofis berufen sich nun hierauf und wollen nun selbst in der Kleingastronomie, Imbiss-Stuben und ähnliches Feuerlöschanlagen installieren!
Nun wer auf Sicherheit wert legt soll dieses Investieren, jedoch ist mit der Veröffentlichung dieser DIN KEINE Verschärfung der bereits bestehenden Anforderungen erfolgt.
Auf welche Aussage in der DIN wird sich hier bezogen?
4.1 Allgemeine Anforderungen
Die Lage einer Küche muss hinsichtlich ihres Gefähdungspotentials berücksichtigt werden, insbesondere wenn sie in einen Gebäudekomplex integriert ist oder an eine Wohnung angrenzt.
ANMERKUNG:
Alle Kochgeräte, bei denen Öl/Fett verwendet wird sowie Abluftsysteme, stellen eine potenzielle Brandgefahr dar. Dies gilt ungeachtet der Menge an Öl/Fett, die im Kochprozess verwendet wird.
Der Vertrieb bezieht sich auf diese Anmerkung der 4.1 Allgemeine Anforderungen ungeachtet der zuvor beschrieben 1 Anwendungsbereich, hier wird eingeschränkt:
1 Anwendungsbereich
Diese Europäische Norm legt Anforderungen fest und gibt Empfehlungen für die Gestaltung, die Installation, die Prüfung, die Wartung und die Sicherheit von Küchenfeuerlöschanlagen in Gebäuden.
Diese Europäische Norm gilt für Lüftungsanlagen in gewerblich genutzten Küchen, dazugehörige Bereiche und andere Installationen in der Lebensmittelverarbeitung, die für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind. Küchen sowie dazugehörige Bereiche sind spezielle Räume, in denen Speisen zubereitet, Geschirr/Geräte gewaschen bzw. gesäubert werden und Lebensmittel gelagert und entsorgt werden.
Diese Europäische Norm gilt für Löschanlagen; ausgenommen sind Löschanlagen, die für Küchen im Privathaushalt oder für die industrielle Lebensmittelverarbeitung bestimmt sind.
Sofern nicht anders festgelegt, sollten die Anforderungen dieser Norm durch Begutachtung und/oder Nachmessen überprüft werden.ANMERKUNG
Bitte die mögliche Existenz zusätzlicher oder alternativer lokaler oder nationaler Vorschriften über Installation, Geräteanforderungen und Inspektion, Wartung und Betrieb beachten.
Die zusätzlichen nationalen Vorschriften sind weiterhin gültig, hierzu zählen:
– GUV-R111 Arbeiten in Küchenbetrieben
– ASI 9.14/2000 “Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Küchen”
– ZIV AB 301 (5.2015) – Lüftungsanlagen Prüfen und Reinigen von Einzel- und Sammelschachtanlagen
– VDI 6022 Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte
– Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO)
– VDI 2052 (4.2017) Raumlufttechnik – Küchen (VDI-Lüftungsregeln)
Die Vorschriften gehen entweder von bis zu > 50 l Öl-/Fettmenge aus oder eine offenen Ausgabeküche an einer Versammlungsstätte >30m². Bei geschulten und stetig eingewiesen Mitarbeitern können sogar bis zu >100 l Öl-/Fettmenge den Grenzwert bilden.
Fazit / Unsere Empfehlung
Keine Angst einjagen lassen von Vertrieblern.
Wir empfehlen bei KiTa-Küchen, Wohngruppen-Küchen, Lehrküchen in Allgemeinbildenden Schule immer ein Herdwächter der zwischen Kochfeld und Stromzufuhr eingebaut wird und auf Wärme und Bewegung durch Infrarot reagiert denn bei mehreren Kochstellen ist eine ständige Überwachung nicht möglich, auch wenn die Erzieherin/Pflegekraft noch Kleinkinder/Bewohner zu betreuen hat und die Speiseaufwärmung nur Nebensache ist so ein Herdwächter gut investiertes Geld für die Sicherheit.