PLANUNG VON
ABLUFTERFASSUNGSANLAGEN

Nur geschlossene Abluftsysteme schädigen nicht den Baukörper.

Seit April_2017 ist die neue VDI2052 veröffentlicht, zur vorherigen Ausführung von 2006 ist diese nur in einigen Punkten korrigiert worden. So sind die Überstände von Hauben bei Gar-/Kochgerät auf 30 cm/60 cm vergrößert worden sowie die Vorgaben von Spülmaschinen, Multifunktionsgargeräten und die Nutzung von sogenannten Induktionshauben. Auch haben die Hersteller die Möglichkeit die sensible und thermische Belastung durch ihre Gerätschaften zu spezifizieren.

Umfassender ist die DIN EN 16282 vom 2017 welche die VDI2052 sowie die DIN 18869 zusammenfasst und so die Berechnung der Luftmenge mit Ausführungsdetails der Erfassungsgeräte, Abluftreinigung und Brandlöschanlagen kombiniert, ferner gibt sie eine Möglichkeit den Ausspülgrad der Ablufterfassung mittels einer normierten Modellmessung Herstellerspezifisch festzulegen. Ferner ist die Anforderung an den Brandschutz gestärkt. So sind alle Koch- und Bratgeräte die mit Fett-/Speiseöle arbeiten zu schützen. Somit nicht nur ein Herd in einer Schüler-/Hauswirtschaftsküche sondern auch Aktionsstationen mit Induktionskochplatte oder Grillflächen.

Unsere Erfassungssysteme werden alle mit Abluftreinigung und Wärmerückgewinnung vorgesehen, die Lage im Gebäude oder die Höhe als auch die Nachbarschaft bestimmen das System.

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